Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Das Baugenehmigungsverfahren läuft in Deutschland grundsätzlich nach einem ähnlichen Muster ab: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, etwa im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder der Beurteilung nach dem jeweiligen Gebietstyp. Danach reichen Sie den Bauantrag ein, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, und erst wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird das Vorhaben freigegeben. Wichtig ist: Die bundesweit einheitliche Grundlage liefert die Musterbauordnung (MBO) als Orientierung. Die konkrete Ausgestaltung übernimmt jedoch jedes Bundesland über seine eigene Landesbauordnung. Das kann sich zum Beispiel darauf auswirken, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wer bauvorlageberechtigt ist und welche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gelten. Auch beim Thema Digitalisierung gibt es Unterschiede: In einigen Bundesländern ist die Antragstellung online verfügbar, in anderen erfolgt sie weiterhin überwiegend papiergebunden oder nur teilweise digital. Wenn Sie den Ablauf „je Bundesland“ verstehen möchten, lohnt sich deshalb immer der Blick in die jeweilige Landesbauordnung und die dazugehörigen Hinweise der Bauaufsichtsbehörden. So erkennen Sie früh, ob Ihr Projekt ein klassisches Genehmigungsverfahren durchläuft oder ob es für bestimmte Vorhaben vereinfachte Wege gibt.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Aachen
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Aachen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es wie in allen Bundesländern Vorhaben, die ohne klassische Baugenehmigung auskommen können. Für Bauherren ist entscheidend, dass „verfahrensfrei“ nicht automatisch „beliebig“ bedeutet: Auch ohne Genehmigung müssen die Anforderungen an Nutzung, Abstandsflächen, Gestaltung und den planungsrechtlichen Rahmen eingehalten werden. Prüfen Sie daher vorab, ob Ihr Vorhaben wirklich in die vereinfachte Kategorie fällt und welche Unterlagen oder Nachweise trotzdem erforderlich sind. Bei Unsicherheit klären Sie frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsicht.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Aachen.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.